|
|||||||||||||||||||||
|
Fahrrad-Codierung als Schutz gegen Diebstahl.Leider erfolgt die Codierung noch nicht bundeseinheitlich. Laut Beschluss der Innenminister-Konferenz (IMK) vom 30.06.1997 sollte ein bundeseinheitlicher Fahrradcode so aussehen: - Kfz-Kz als Stadt- bzw. Kreiskennung - ggf. Gemeindekennung (2-stellig) - Straßenschlüssel (5-stellig) - Hausnummer (3-stellig) - Initialen des Besitzers (2-stellig) Es ist unter den Codierern ausgemacht, dass Ergänzungen der Hausnummer wie a, B, c, 1/2 usw. nicht graviert werden (ebenso kein 2. Vorname und kein 2. Hausname). Ein paar Abweichungen von der "Norm": In Rheinland-Pfalz gibt es offenbar keine Gemeindekennungen, in Bayern würden in einigen Landkreisen die 2 Stellen für die Gemeindekennung nicht ausreichen. Außerdem gibt es in Bayern seit vielen Jahren in vielen Orten keine Straßenschlüssel mehr, usw. usw. Fazit: Es haben sich so viele Besonderheiten ergeben, die auch meist gut begründet sind, dass eine bundeseinheitliche Codierung in weite Entfernung rückt. Das macht aber gar nichts, wenn die Stellen, die einen Code decodieren sollen, also Fundämter und die lokale Polizei, wissen, wie die Codes in der jeweiligen Stadt/Landkreis aufgebaut sind. Weitere Ergänzungen zur Fahrradcodierung finden Sie in unserem Forum/Blog im Beitrag vom 04.03.2010 unter der Kategorie "Fahrrad-Blog". Auch die oben abgebildete Codierung weicht von der Norm ab. Das Rad könnte z. B. einem Igor Stravinski, Hohe Str. 38 a, in Bonn gehören. Die Codierung führen u. a. der örtliche ADFC, teilweise die Polizei und auch einige Fahrradgeschäfte durch. In einigen Fällen leidet die Rahmenstabilität unter der Gravur. Hier wird Sie der zuständige Graveur sicherlich beraten. |
Und hier finden Sie Werbung: | |||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||
Datenschutz | Impressum | Kontakt | |||||||||||||||||||||
© 2024 by Gerhard Brand, Wermelskirchen |
Besucherzähler |
||||||||||||||||||||
|
|
|