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Vor dem Haus, in dem sich meine Wohnung befindet, wurde in einer Nacht von Samstag auf Sonntag zwischen 23:15 Uhr und 08:45 Uhr das 1-Jahr-alte und kaum benutzte 1000-Euro-Rad meines 13-jährigen Sohnes gestohlen. Es stand da, wie schon viele Male davor, in abgeschlossenem Zustand, d.h. ein Drahtseil durch Vorderrad, Hinterrad und Rahmen. Zwei Tage danach habe ich es bei meiner Suche eine Straße weiter bzw. einmal um die Ecke wiedergefunden. Nur fehlten da jetzt LED-Frontscheinwerfer, LED-Standrücklicht, Stromkabel, Sattelstange, Sattel und Klingel und Schloß. Da es tags davor da noch nicht stand, spricht alles dafür, daß der Täter (eine Täterin wird es eher nicht gewesen sein) das Rad in der Nacht weggetragen, in seinen Keller gestellt, in Ruhe geknackt, demontiert und den "Rest" ein paar Häuser weiter vor die Tür gestellt hat.
Bis dato bin ich, trotz der "emotionalen" Kategorie noch weitgehend emotionslos. Der Frust beginnt bei der Teilesuche. Man muß dazu wissen, daß alle Häuser in den zwei beteiligten Straßen identisch gebaut und mit Fahrradkellern ausgestattet sind. Vermieter ist in allen Fällen eine Genossenschaft. Ich bin mir ziemlich sicher, daß ich bei einem Besuch in diesen Fahrradkellern die gestohlenen Teile bald wiederfinden könnte. Ich habe außerdem Grund zur Annahme, daß ich da nur in maximal fünf Kellern gucken müßte. Nur sagt die Polizei, ohne Durchsuchungsbefehl dürfe sie nicht diese Fahrradkeller. Der Hausmeister der Anlage, der das ohne Durchsuchungsbefehl dürfte, weigert sich, mit mir da durchzugehen, weil er das angeblich ebenfalls nicht dürfe, das ginge nur mit der Polizei. Diese wiederum... Außerdem meint die Polizei, daß, selbst wenn ich ein Rad mit allen Teilen fände, ich diese nur dann zurückerhalten könne, wenn ich die Teile eindeutig identifizieren könne. Andererseits ist die Kombination der Teile wohl seltener als sechs Richtige im Lotto. Aber das zähle nicht. Irgendwie stimmt da etwas nicht.
Aber vermutlich muß ich das so sehen, wie es mir ein staatlich vereidigter Übersetzer dereinst in Rumänien bei einer ähnlichen Gelegenheit empfahl: das zähle als gutes Werk in den Augen Gottes, da man da einen Menschen glücklich gemacht habe.