Ich habe mein Klapprad am Hauptbahnhof Potsdam unter einem Blechdach angeschlossen, nachdem ich letzten Sommer dort die Umgebung immer wieder befahren habe. Erst jetzt mit Beginn der warmen Frühlingstage wollte ich wieder mal fahren.
Potsdam, der Bauhof, teilte mir nach vorheriger Lüge, man wisse von nichts, mit, man habe im Sept.2016 das vollkommen intakte Klapprad als "Schrott" sozialen Einrichtungen zugeführt. Von Art. 14 GG will man dort nichts wissen. Ein Schild, dass man mit dem "Entsorgen" rechnen müsse, ist dort auch nicht angebracht. Das Bild vom Klapprad, das man mir jetzt zusandte , zeigt ein völlig intaktes Rad mit durchtrenntem Schloss.
Kann mir jemand sagen, gegen wen ich wo klagen muss und wieso die Polizei diesen organisierten Diebstahl zulässt? Und kennt jemand Urteile zu ähnlich gelagerten Fällen?